Prof. Dr. Christiane Wiesenfeldt
Musikwissenschaftliche Gutachten zu Plagiatsfragen in der Musik
Wenn sich musikalische Werke ähneln, reicht der erste Höreindruck für eine verlässliche Beurteilung häufig nicht aus. Ich erstelle unabhängige und nachvollziehbar begründete musikwissenschaftliche Gutachten für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren. Dies umfasst auch Fragestellungen, die sich aus dem Einsatz generativer KI in der Musik ergeben.
Im Mittelpunkt steht die Frage, welche musikalischen Übereinstimmungen tatsächlich bestehen, wie sie strukturell und stilistisch einzuordnen sind und welche Unterschiede für die Gesamtbewertung relevant sind. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob festgestellte Gemeinsamkeiten über bloße Inspiration, stilistische Verwandtschaft oder die Verwendung allgemein üblicher musikalischer Formeln hinausgehen.
Die Untersuchung wird methodisch transparent dokumentiert und so aufbereitet, dass die musikalischen Befunde und die daraus gezogenen fachlichen Schlussfolgerungen auch für Leserinnen und Leser ohne musikwissenschaftliche Spezialkenntnisse nachvollziehbar sind.
Musikalische Ähnlichkeiten nachvollziehbar einordnen
Ein musikwissenschaftliches Plagiatsgutachten untersucht die betreffenden Werke systematisch und stellt Gemeinsamkeiten und Unterschiede transparent gegenüber. Dabei werden nicht nur einzelne Töne, Motive oder musikalische Parameter isoliert betrachtet, sondern auch ihr Zusammenhang, ihre konkrete Ausgestaltung und ihre Bedeutung innerhalb des jeweiligen Werkes.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen allgemein verfügbaren musikalischen Gestaltungsmitteln und einer individuellen musikalischen Gestalt. Erst die Verbindung von Detailanalyse, Werkzusammenhang und stilistischer Einordnung erlaubt eine belastbare Beurteilung der Frage, welches Gewicht festgestellten Übereinstimmungen zukommt.
Das Ergebnis ist eine klar strukturierte fachliche Einschätzung, in der die wesentlichen musikalischen Befunde dokumentiert, erläutert und gegeneinander abgewogen werden.
Gegenstand der Begutachtung
Die musikalische Werkanalyse kann je nach Fragestellung unter anderem Melodieführung, Harmonik, Rhythmik, Form, Instrumentation, Arrangement und charakteristische Klangmerkmale umfassen. Dabei kann auch die Kombination mehrerer für sich genommen unscheinbarer Übereinstimmungen für die musikalische Gesamtbewertung von Bedeutung sein. Eine vergleichende musikwissenschaftliche Analyse kann auch bei KI-generierter Musik erforderlich sein. Untersucht werden kann insbesondere, ob und in welchem Umfang in einem KI-generierten Musikstück charakteristische Bestandteile bereits bestehender Werke wiederkehren und wie die festgestellten Übereinstimmungen musikalisch einzuordnen sind.
Soweit es die Fragestellung erfordert, wird zudem untersucht, ob vergleichbare musikalische Gestaltungen bereits im musikalischen Vorbestand nachweisbar sind. Auf diese Weise lässt sich beurteilen, ob festgestellte Gemeinsamkeiten auf allgemein verbreiteten musikalischen Formeln, genrespezifischen Konventionen oder auf einer spezifischeren Beziehung zwischen den untersuchten Werken beruhen können.
Umfang und Schwerpunkte der Analyse richten sich nach dem vorliegenden Material und der konkreten Fragestellung des jeweiligen Auftrags.
Ablauf einer Begutachtung
Am Anfang steht eine vertrauliche Anfrage mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts und – soweit bereits vorhanden – den relevanten Aufnahmen, Noten oder weiteren Unterlagen. Auf dieser Grundlage lässt sich zunächst klären, ob und in welchem Umfang eine musikwissenschaftliche Begutachtung zur Beantwortung der jeweiligen Fragestellung beitragen kann.
Vor Beginn der Begutachtung werden Untersuchungsauftrag, benötigtes Material und voraussichtlicher Aufwand abgestimmt. Die vorgelegten Werke werden anschließend vergleichend analysiert; soweit erforderlich, wird auch einschlägiger musikalischer Vorbestand in die Untersuchung einbezogen.
Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Gutachten strukturiert dargestellt, fachlich eingeordnet und nachvollziehbar begründet. Bei gerichtlicher Beauftragung richtet sich die Untersuchung nach den im Beweisbeschluss formulierten Beweisfragen.
Sorgfalt, Unabhängigkeit und Vertraulichkeit
Jede Begutachtung erfolgt unabhängig, ergebnisoffen und ausschließlich auf Grundlage des konkret vorliegenden musikalischen Materials und der jeweiligen Fragestellung. Maßgeblich ist nicht ein vorab erwartetes Ergebnis, sondern der musikologisch begründbare Befund.
Übermittelte Werke, Unterlagen und persönliche Angaben werden vertraulich behandelt. Über Auftraggeber, laufende Verfahren und den Gegenstand einzelner Begutachtungen wird keine Auskunft erteilt.
Eine erste Kontaktaufnahme ist auch dann möglich, wenn zunächst lediglich geklärt werden soll, ob eine musikwissenschaftliche Begutachtung für die betreffende Fragestellung sinnvoll ist und welches Material hierfür benötigt wird.
Kosten
Bei privater Beauftragung richtet sich das Honorar nach Umfang und Komplexität der Fragestellung sowie nach Art und Umfang des zu untersuchenden Materials. Der voraussichtliche Aufwand und die Grundlage der Vergütung werden vor Beginn der Begutachtung transparent abgestimmt.
Bei einer Beauftragung durch ein Gericht erfolgt die Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) und der für die gutachterliche Leistung maßgeblichen Einordnung.
Über mich
Ich bin Professorin für Musikwissenschaft und Inhaberin des Lehrstuhls für Musikwissenschaft an der Universität Heidelberg. Meine wissenschaftliche Arbeit umfasst Musik von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart und verbindet historische, analytische und kulturwissenschaftliche Perspektiven.
Seit rund 15 Jahren beschäftige ich mich intensiv auch mit populärer Musik. Meine Forschung umfasst unter anderem Pop und Schlager, Hip-Hop, Techno und elektronische Musik sowie den Eurovision Song Contest. Diese fachliche Breite ermöglicht es mir, musikalische Werke nicht nur in ihren melodischen, rhythmischen, harmonischen und formalen Strukturen zu analysieren, sondern sie zugleich in ihre jeweiligen historischen, stilistischen und genrespezifischen Zusammenhänge einzuordnen.
Ich habe mehr als 100 wissenschaftliche Publikationen in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und leite Forschungsprojekte an der Universität Heidelberg. Zu meinen Forschungsschwerpunkten gehören Fragen musikalischer Überlieferung, Aneignung, Authentizität und kultureller Zugehörigkeit. Die vergleichende Analyse musikalischer Werke und ihre Einordnung in historische und stilistische Zusammenhänge gehören zu den grundlegenden Methoden meiner wissenschaftlichen Arbeit. Meine langjährige Forschungs- und Publikationstätigkeit verbindet eine breite Kenntnis der Musikgeschichte mit ausgewiesener Expertise in der Analyse historischer wie gegenwärtiger musikalischer Repertoires.
Als musikwissenschaftliche Sachverständige verbinde ich wissenschaftliche Präzision mit dem Anspruch, auch komplexe musikalische Sachverhalte klar und nachvollziehbar darzustellen. Gutachten und fachliche Stellungnahmen erstelle ich für Gerichte, Rechtsanwaltskanzleien, Verlage, Labels, Urheberinnen und Urheber sowie weitere Beteiligte der Musik- und Medienbranche.
Weitere Informationen zu meiner wissenschaftlichen Tätigkeit, meinen Forschungsprojekten und Publikationen finden Sie auf meiner → Profilseite an der Universität Heidelberg
Anfrage zur Begutachtung
Wenn Sie eine mögliche musikalische Übereinstimmung fachlich untersuchen lassen möchten, können Sie mir den Sachverhalt zunächst in kurzer Form schildern und mitteilen, welche Aufnahmen, Noten oder weiteren Unterlagen vorliegen.
Auf dieser Grundlage lässt sich klären, ob eine musikwissenschaftliche Begutachtung für die betreffende Fragestellung sinnvoll ist, welches Material benötigt wird und mit welchem Untersuchungsumfang zu rechnen ist. Ihre Anfrage sowie sämtliche übermittelten Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Fachliche und rechtliche Abgrenzung
Gegenstand meiner Tätigkeit ist ausschließlich die musikwissenschaftliche Analyse und fachliche Einordnung des vorgelegten Materials. Eine Rechtsberatung oder rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt. Insbesondere werden keine Aussagen über das Bestehen oder die Durchsetzbarkeit rechtlicher Ansprüche, die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vorgehens oder den voraussichtlichen Ausgang eines Verfahrens getroffen. Das Gutachten ersetzt keine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Die rechtliche Würdigung obliegt den hierzu berufenen Stellen.
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